Bestattungsvorsorge durch Beerdigungsinstitute Köln – heute schon zur Entlastung der Angehörigen vorsorgen

 

Durchaus ist es nicht leicht, über das eigene Ableben und die damit verbundenen letzten Wünsche zu sprechen. Allerdings ist es im Todesfall für die trauernden Angehörigen eine deutliche Entlastung, wenn

 

  • die Art der Beisetzung
  • die Gestaltung der Trauerfeier
  • und die finanziellen Angelegenheiten

 

bereits zuvor geregelt wurden. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können zu Lebzeiten die entsprechenden Vorkehrungen zur Entlastung der Hinterbliebenen getroffen werden.

Welcher Betrag sollte bei einer Bestattungsvorsorge vorgesehen werden?

 

Die Kosten für eine würdevolle Beerdigung hängen maßgeblich von den Vorstellungen und Wünschen des Vorsorgenden ab. Im Durchschnitt betragen die Beerdigungskosten mindestens 4.000 €, doch können die entstehenden Aufwendungen auch weit über diesem Betrag liegen. Während die anonyme Feuerbestattung in der Regel als die günstigste Bestattungsart angesehen werden kann, ist die mit einem Grabstein gekennzeichnete Grabstelle als Ort der Trauer und Erinnerung mit etwas höheren Kosten verbunden. Um die voraussichtlichen Bestattungskosten und damit die erforderliche Höhe des Vorsorgebetrages ermitteln zu können, empfiehlt es sich, die die Beratung eines Beerdigungsinstitutes in Anspruch zu nehmen. Viele Bestatter aus Köln sehen die Wünsche und Vorstellungen der um Rat suchenden Menschen als Mittelpunkt ihrer professionellen Beratungsleistungen an.

Wann sollte ein Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen werden?

 

Für den Abschluss einer Bestattungsvorsorge gibt es keinen vorgegebenen Zeitpunkt. Sobald allerdings die Entscheidung für diese Form der Vorsorge getroffen wurde, sollte ein Vertragsabschluss nicht in zu weite Ferne geschoben werden. Bedauerlicherweise oder zum Glück ist es unbekannt, wann der Abschied vom irdischen Leben erfolgen wird. Insbesondere bei einer lebensbedrohlichen Krankheit sollte der Bestatter des Vertrauens in näherer Zukunft aufgesucht werden. Der überwiegende Teil der Bestatter aus Köln wissen auch in besonders schwierigen Lebenslagen kompetent und mit Einfühlungsvermögen zu beraten.

Was zeichnet die Bestattungsvorsorge mit Treuhandvertrag aus?


Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto wird einmalig eine Summe eingezahlt, die die Bestattungskosten vollständig abdecken sollte. Allerdings kann mit dem jeweiligen Bestattungsunternehmen grundsätzlich auch eine Zahlung in Raten vereinbart werden. Mitunter bieten Bestatter aus Köln ihren Kundinnen und Kunden im Regelfall mehrere Zahlungsmöglichkeiten an. Die Höhe des Gesamtbetrages hängt von der Art der Bestattung und den gewünschten Zusatzleistungen ab.

Im Gegensatz zur Sterbegeldversicherung ist der Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto stets an ein bestimmtes, bewusst gewähltes Bestattungsunternehmen gebunden. Das für den Todesfall vorgehaltene Geld wird sicher als Treuhandvermögen angelegt und ist damit strikt von dem Vermögen des Beerdigungsinstituts getrennt. Als Treuhandstellen kommen unter anderem

 

  • der Bundesverband Deutscher Bestatter
  • die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
  • oder ein Bankinstitut mit entsprechenden Treuhandleistungen

 

 

infrage. Der Bestatter kann erst nach dem Ableben und Vorlage der entsprechenden Sterbeurkunde auf das Treuhandkonto zugreifen, um die vertraglich vereinbarten Bestattungsleistungen zu erbringen und Zahlungen abzurufen.

Sind die auf dem Treuhandkonto hinterlegten Gelder vor dem Sozialamt sicher?


Im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages mit Treuhandkonto ist das Geld grundsätzlich vor dem Zugriff Dritter geschützt, da es sich um ein sogenanntes Schonvermögen handelt. Selbst wenn es zu einer Pflegebedürftigkeit kommt und die Kosten für das Pflegeheim nicht selbst getragen werden können, da die Rente und die gesetzlichen Pflegeleistungen nicht ausreichen sowie keine Vermögenswerte vorhanden sind, kann das Sozialamt nicht einfach die Auflösung des Bestattungsvorsorgevertrages verlangen, um von einer Kostenübernahme befreit zu sein.
 

Nach der einschlägigen Rechtsprechung würde ein solches Verlangen eine unzumutbare Härte für den Vorsorgenden bedeuten (Bundessozialgericht Az. B 8/9b SO 9/06 R, Sozialgericht Gießen Az. S 18 SO 160/16). Hinsichtlich der Höhe des Schonvermögens urteilte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 12 A 1363/09), dass das für den Todesfall vorgehaltene Geld grundsätzlich angemessen und ortsüblich sein muss. Bisher wurden von den Gerichten Summen von bis zu 11.300 Euro als angemessen anerkannt.

 

Was wird mit einem Bestattungs-Vorsorgevertrag geregelt?


Der Bestattungsvorsorgevertrag wird in der Regel mit einem Beerdigungsinstitut des Vertrauens abgeschlossen und besteht häufig aus zwei Teilen. Zum einen werden die gewünschten Bestattungsleistungen vertraglich festgelegt. Hierzu gehören die Details zur Beisetzung, wie Sarg, Trauerfeier, Blumen und Regelungen zur Ruhestätte sowie Grabpflege. Bei der Gestaltung der Trauerfeier können von der gespielten Musik über die Dekoration bis zu den verlesenden Worten viele Eckpunkte nach den eigenen Vorstellungen vorgegeben werden.
 

Der zweite Teil des Bestattungsvorsorgevertrages sichert die Finanzierung der Beerdigung ab. Im Rahmen einer Bestattungsvorsorge werden die Gelder für die Beisetzung im Regelfall auf einem Treuhandkonto für den Todesfall vorgehalten.

Was der Vorsorgevertrag mit Beerdigungsunternehmen üblicherweise enthält


Der Vorsorgevertrag mit Beerdigungsunternehmen enthält neben den Daten der Vertragsparteien die Erklärung des Auftragnehmers, sich zu einer ordnungsgemäßen und würdevollen Ausführung der Bestattung zu verpflichten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Bestatter den Vertrag den Erben zur Kenntnis zu bringen.
 

Üblicherweise schließt sich den Bestimmungen zur Verwaltung der Gelder für die Beerdigung eine Übertragung des Totenfürsorgerechtes an, mit der der Bestatter berechtigt wird, den Ort, die Art und den Umfang der Beisetzung auf Grundlage der Wünsche des Verstorbenen umzusetzen. Hierbei wird im Regelfall von dem Auftraggeber angeordnet, dass die getroffenen Regelungen notfalls gegen den Willen der Rechtsnachfolger durchgeführt werden sollen.

 

Die Kombination von Sterbegeld-Versicherung und Vorsorgevertrag

 

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er Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist eine weitere Variante der Bestattungsvorsorge. Bei einer Sterbegeldversicherung handelt es sich letztendlich um eine Kapitalversicherung auf den Todesfall, die auch mit einem Vorsorgevertrag kombiniert werden kann. Hierzu können Sie vorab einen 4 bis 5-stelligen Betrag (zum Schutz vor einer etwaigen Insolvenz des beauftragten Institutes) auf ein Treuhandkonto anlegen oder sich alternativ für eine Sterbegeldversicherung entscheiden.

Gegenüber dem Treuhandkontomodell, bei dem Sie selbst erst einmal genügend Geld ansparen müssen, stellt eine Sterbegeldversicherung nach Ablauf einer Wartezeit die von Ihnen erwünschte Versicherungssumme bereit. Bei Unfalltod wird in der Regel die volle Summe ohne Berücksichtigung der Wartezeit ausbezahlt.

Darüber hinaus gibt es Versicherer, die Sterbegeldversicherungen ganz ohne Gesundheitsfragen anbieten. Bei diesen wird auch erst nach einer meist überschaubaren Wartezeit, üblicherweise 2 Jahre, die volle Versicherungssumme (z.B. 10.000 €) an den oder die Bezugsberechtige/n ausbezahlt.

Sehr oft fallen nicht nur Kosten für ein Bestattungsinstitut an, sondern auch weitere Aufwendungen sollten gedeckt sein. Hierzu zählen:

 

  • Trauerredner
  • Traueranzeigen
  • Bewirtung der Trauergäste
  • Steinmetz für den Grabstein
  • Bepflanzung durch eine Gärtnerei mit Grabpflege
  • oder auch für solche Dinge wie eine notwendige Wohnungsauflösung

 

Eine Sterbegeldversicherung macht es möglich, seine nächsten Angehörigen umfassend von all diesen Kosten finanziell zu befreien. Das Bezugsrecht auf die Versicherungsleistung kann eine Person oder auch mehrere Personen umfassen. Die Bezugsberechtigten müssen nicht die Erben sein. Die Bezugsberechtigten erhalten im Sterbefall die Versicherungsleistung somit auch außerhalb der Testamentseröffnung ausgezahlt. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme bereits gegen Vorlage einer gültigen Sterbeurkunde und nicht erst des Erbscheins ausgezahlt wird. Dies entspricht in der Regel auch den Wünschen der Angehörigen, damit sie schnell reagieren können und somit handlungsfähig sind, um das Notwendige zu veranlassen.

Die Höhe der Beiträge für eine Sterbegeldversicherung sind abhängig von der gewünschten Versicherungssumme. Natürlich sind die monatlichen Belastungen einer Sterbegeldversicherung geringer, je früher diese abgeschlossen wird. Grundsätzlich sind die Beiträge für diese Leistung jedoch überschaubar.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Sterbegeldversicherung bieten sollen und keine Versicherungsberatung ersetzen können. Bitte setzen Sie sich hierzu mit einem Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl in Verbindung. Empfehlen können wir die LVM Versicherung aus Münster. Weitere Informationen zum Thema, Bewertungen der LVM durch Morgen & Morgen, sowie die Möglichkeit ein Angebot anzufordern

 

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Was ist der Unterschied zu einer Bestattungs-Verfügung?


Auch mit einer formlosen Bestattungsverfügung können die Wünsche zur Art sowie zum Rahmen der Beisetzung schriftlich fixiert werden. Allerdings handelt es sich bei der Bestattungsverfügung im Gegensatz zu der Bestattungsvorsorge mit Übertragung des Totenfürsorgerechtes jedoch um eine Willenserklärung, die keine finanzielle Absicherung enthält. Sobald die Gelder des Nachlasses nicht für die Erfüllung der Wünsche ausreichen und keine Sterbegeldversicherung besteht, müssen die Vorgaben in der Verfügung nicht in vollem Umfang von den Hinterbliebenen erfüllt werden.

Der mit einem Beerdigungsinstitut abgeschlossene Bestattungsvorsorgevertrag entlastet die Angehörigen dahingehend, dass sich der Bestatter im Regelfall auch um administrative sowie organisatorische Aufgaben kümmert. Gerade in der akuten Trauerphase sind die Leistungen eines erfahrenen Bestattungshauses besonders wertvoll.

 

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